|
Malscher
vor dem Sondergericht
Einzelne
Lebensschicksale vor der NS-Justiz
Nach der Machtübernahme
durch die NSDAP kamen zu den bereits bestehenden Strafgerichten die
Sondergerichte hinzu. Die Ausführung dieser Bestimmungen oblag zunächst
der Landesjustizverwaltung. Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke
gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Für
den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe wurde ein Sondergericht beim
Landgericht Mannheim eingerichtet. Ab dem Jahre 1940 kam in Freiburg für
die Bezirke der Landgerichte Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut
ein weiteres hinzu.
Die Sondergerichte,
gegen deren Urteil ein Rechtsmittel nicht zulässig war, waren zuerst für
die Zerschlagung des politischen Widerstandes zuständig. Die Urteile waren
mit Urteilsverkündung rechtskräftig. Es gab lediglich auf dem Gnadenweg
die Möglichkeit das Urteil abzuändern. Der Verurteilte oder sein
Vertreter konnte ein Gnadengesuch bei der Staatsanwaltschaft beim
Sondergericht Mannheim einreichen, die dann die notwendigen Ermittlungen
über die Gnadenwürdigkeit einholte und das Gesuch mit einer
entsprechenden Empfehlung an das Reichsjustizministerium zur
Entscheidung vorlegte. Lediglich bei Todesurteilen stand Hitler selbst das
Begnadigungsrecht zu, das er soweit wir recherchiert haben, bei den
Urteilen des Sondergerichts Mannheim einmal anwendete.
Zuerst wurden die
Sondergerichte für die Zerschlagung des politischen Widerstandes und die
Inhaftierung politischer Andersdenkender genutzt. Rechtsgrundlage für die
Verfahren bildete hier die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz
von Volk und Staat und die Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr
heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung.
Diese Verordnung wurde später durch das Gesetz gegen heimtückische
Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen, dem sog.
Heimtückegesetz, ersetzt. Im Jahre 1939 kamen zur Sicherung des Krieges
unter anderem die Kriegswirtschaftsverordnung, die Volksschädlingsverordnung
und die Verordnung zum Schutz gegen Gewaltverbrecher hinzu. Traurigen
Ruhm erreichten diese Verordnungen durch die Möglichkeit bei „besonders
verabscheuungswürdigen Taten“ oder wenn „die Strafzumessung nach
gesundem Volksempfinden eine gerechte Sühne verdient“ Todesurteile
auszusprechen. Diese Taten waren nicht selten der Diebstahl von Gegenständen
von geringem Wert. So wurden z.B Todesurteile für den versuchten Raub
einer Handtasche oder von ca. 12 Flaschen Wein ausgesprochen. Das Sondergericht
Mannheim sprach in der Zeit von 1938 bis 1945 ca. 80 Todesurteile aus. Glücklicherweise
war aus Malsch und seinen Ortsteilen niemand darunter.
Wir wollen nun
versuchen anhand einzelner Beispiele die politische Gerichtsbarkeit mit
ihren Folgen zu erläutern.
Otto Sand wurde in
Malsch am 02.07.1882 geboren und verzog später nach Karlsruhe. 1931
trat er der SA und der NSDAP bei. In der Kampfzeit übernahm er
insbesondere bei Reden von Robert Wagner, dem späteren Reichsstatthalter
und Gauleiter, den Saalschutz. Im Jahre 1935 äußerte er in Karlsruhe,
dass Robert Wagner das Geld über die Grenze verschiebe. Wagner sei der größte
Idiot, den es auf der Welt gäbe. Diese und weitere banale Kritik an der
Arbeit der NSDAP brachte ihm eine Gefängnisstrafe von acht Monaten ein.
Der am 30.01.1880 in
Malsch geborene und im Jahre 1937 in Offenburg lebende Pfarrer Eugen
Augenstein kam mit der NS-Justiz in Berührung, als er im Religionsunterricht
in der Volksschule in Offenburg äußerte, dass nirgendwo in der Welt die
Jugend so schlecht sei, wie in Deutschland. Man solle sich an der
italienischen Jugend ein Beispiel nehmen, die sei religiöser erzogen.
Unter der alten Regierung seien die Kinder nicht so frech gewesen. Wenn
der Kommunismus nach Deutschland kommen sollte, könne die Jugend nicht
standhalten. Wegen der von den Nationalsozialisten zur Zerschlagung der
im Nazi-Jargon „politischer Katholizismus“ genannten Betätigung der
katholischen Kirche genügte dieser Unterricht, um gegen Eugen Augenstein
ein Verfahren vor dem Sondergericht zu eröffnen. Die Klagepunkte waren in
der Verhandlung allerdings nicht haltbar, so dass er –allerdings
eingeschüchtert- freigesprochen werden musste. Der Staatsanwalt bemerkte
in einem Schreiben „Ich habe 5 Monate Freiheitsstrafe beantragt, der
Freispruch kam völlig überraschend“.
Der am 14.09.1899 in
Malsch geborene und in Malsch wohnhafte Maschinenarbeiter Emil Ecker
unterhielt sich in der Zeit von Dezember 1941 bis Januar 1942 an seinem
Arbeitsplatz in der Abteilung 232 des Daimler-Benz Werkes in Gaggenau mit
seinen Arbeitskameraden über die politische Lage. Auf die Frage eines
Arbeitskameraden, was der Führer gesprochen habe, äußerte er folgendes.
„Wenn er nur verrecken dät, der Hund. Dere nationale Regierung g’hert
der Hals abgschnitte, einem wie dem anderen.“ Bei einer erneuten Wahl
würde das Volk lieber einen Ster Holz sägen, als den Hitler noch einmal
zu wählen. Er war 5 Jahre arbeitslos gewesen, er wolle diese Zeit
trotzdem vor die jetzige, wo er Arbeit habe, stellen. Vom neuen Jahr wolle
er nichts wissen, es sei doch alles nur Lüge und Schwindel. Bei der
Hauptverhandlung konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er diese Äußerungen
tatsächlich machte, so dass ein Freispruch erfolgen musste.
Der katholische
Pfarrer Karl Reichert, der am 08.06.1891 in Malsch geboren wurde, war ab
Mai 1936 Pfarrer in Untersimonswald. 1920 wurde er Vikar in Freiburg-Zähringen.
Weitere Stationen waren Schönau im Wiesental, Müllheim, Freiburg
(Herz-Jesu-Kirche) und Sandweier. Im Necrologium Friburgense ist über ihn
vermerkt, dass er in Untersimonswald einen Wirkungskreis fand, der wie
geschaffen für ihn war. In den 32 Jahren seiner dortigen Tätigkeit bekam
der die große Gemeinde so fest in seine lenkende Hand, wie das nur bei
einem Seelsorger seiner Vitalität möglich sei. Seine Persönlichkeit war
auch der Anlass für die politische Macht, ihn genau zu beobachten. Während
der Christenlehre und einer Mütterversammlung in der Kirche in
Altsimonswald bemerkte er, dass in einem BDM-Heim in Neuweg die
Heiligenbilder heruntergerissen wurden. Die Mädels sollten aus einer
solchen Organisation austreten, in der so etwas vorkommt. Auch sollten
die Eltern der Kinder, diese aus einer solchen Organisation herausnehmen.
Nur weil er sonst in politischer Hinsicht noch nicht hervorgetreten war,
ordnete das Reichsjustizministerium die Strafverfolgung nicht an. Das
Verfahren wurde eingestellt. 1967 wurde er in Kirchhofen in den Ruhestand
versetzt. Er lebte zuletzt in Waldprechtsweier und starb am 14.03.1970 in
Karlsruhe. Seine letzte Ruhestätte fand er auf dem Friedhof in Malsch.
Diese Fälle bilden
nur eine geringe Auswahl der im Generallandesarchiv Karlsruhe überlieferten
Ermittlungs- und Verfahrensakten des Sondergerichts Mannheim. Es sind dort
weit mehr Akten über aus Malsch stammenden bzw. dort lebenden Menschen
vorhanden. Es ist geplant, in einer weiteren Ausgabe des Gemeindeanzeigers
über diese Schicksale zu berichten.
Manfred Hennhöfer,
Arbeitskreis Heimat und Zeitgeschichte, Tel. 07246/7272
|