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Besuch des Generallandesarchivs.
Einen ganz besonderen Streifzug durch die badische Landesgeschichte
konnten die Mitglieder und Gönner der Heimatfreunde Malsch am Freitag,
den 09.05.2003 durch die mehr als tausend Jahre alten Exponate des
Generallandesarchivs Karlsruhe erleben. Die beim Generallandesarchiv
beschäftigten Mitglieder Dr. Clemens Rehm und Manfred Hennhöfer
erläuterten in einer kurzen Einführung die Bedeutung der Archive. Es
wurde hierbei recht deutlich der Unterschied der geschichtlichen
Überlieferung von früher und der heutige historische Anspruch an ein
modernes zeitgemäßes Archiv herausgestellt. Die Entstehungsphase des
Generallandesarchiv vor 200 Jahren galt keinesfalls nur der historischen
Forschung, sondern ihre eigentliche Bedeutung war die Überlieferung der
Rechte und Besitzansprüche im Feudalstaat des alten Reichs. Die
Geschichte des stark zersplitterten Südwesten spiegelt sich hierbei
besonders in der Bestandsbildung des Generallandesarchivs. Als mit dem
Ende des alten Reiches im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhundert der
badische Staat mit der Erhebung zum Großherzogtum eine beträchtliche
Gebietsvergrößerung erfuhr, verloren diese Urkunden ihre
Rechtsgültigkeit und wurden deshalb in großer Zahl an das
Generallandesarchiv abgeliefert.
Aus diesem Fundus konnten die Anwesenden zwei typische Exponate
bewundern. Genauso wie heute wurden diese Urkunden nach bestimmten Normen
und Regeln erstellt. Sie hatten eine Einleitung und einen Schlussteil. Das
eigentliche Rechtsgeschäft wurde in aller Kürze dargestellt. Für die
meisten Teilnehmer war es eine einmalige Erfahrung diese Pergamenturkunden
in aller Nähe bestaunen zu können.
Die eine Urkunde stammt vom 29. Juni 1286 und sicherte durch den
Markgrafen Rudolf d. Ältere die Abgaben- und Dienstfreiheit der Güter,
Bauleute und Hofsassen des Klosters Herrenalb auf der Hard.
Die andere Urkunde ist eine Bestätigung des Kaisers Ludwig IV. und des
Pfalzgrafen Ruprecht der Ältere vom 26. Februar 1346, wodurch dem Kloster
Herrenalb von Markgraf Hermann von Baden das Dorf Malsch als eigenes
Eigentum zugesprochen wurde. Dem Markgraf wurde vom Kloster Herrenalb 120
Pfund Heller und das Dorf Mörsch zugesprochen. Außerdem musste das
Kloster sämtliche Schuldscheine an die Markgrafschaft Baden zurückgeben.
Ein weiterer Glanzpunkt war die Kriegskarte der im Jahre 1796 infolge
der französischen Revolution bei Malsch stattgefundenen Schlacht zwischen
der kaiserlichen und der französischen Armee. Neben den besonderen
topographischen Gegebenheiten sind in dieser Karte die Stellungen der
jeweiligen Militärformationen minuziös eingezeichnet.
Ebenso interessant war der von dem badischen Baumeister Weinbrenner
erstellte Plan, in Neumalsch eine Siedlung zu erstellen. Die Bewohner des
durch die Rheinhochwasser gefährdeten Dorfes Dettenheim sollten auf
Staatsdomänenbesitz bei Malsch umgesiedelt werden. Der Plan zeigt eine
auf dem Reißbrett entworfene Dorfstruktur. Die Umsiedlung zerschlug sich
und die Bewohner des Dorfes Dettenheim wurden in das heutige Karlsdorf
umgesiedelt.
Von besonderem Interesse waren die von Malsch vorhandenen Beraine und
Lagerbücher. Ähnlich den heutigen Grundbüchern ist darin die Lage der
Grundstücke und der zu zahlende Zehnt aufgelistet. Ein besonderes
Prachtstück stellt das Lagerbuch des Dorfes Untergrombach dar. Darin sind
neben der Beschreibung der Grenzsteine auch die Pläne jedes einzelnen
Gewannes aufgelistet.
Nicht minder interessant waren die gezeigten Exponate der neueren
Geschichte. Vorgestellt wurden einige Gerichtsakten des Sondergerichts
Mannheim. Diese Gerichte kamen aufgrund der Verordnung der Reichsregierung
im Jahre 1933 zu den bereits bestehenden Strafgerichten hinzu. Sie dienten
in erster Linie während der Zeit des Nationalsozialismus der Bekämpfung
der politischen Betätigung. Später kam die wirtschaftliche Sicherung der
Kriegsmaßnahmen hinzu. Vielen war hierbei die Kriegswirtschaftsverordnung
und die Verordnung gegen Volksschädlinge (Volksschädlingsverordnung)
noch aus eigener Erfahrung bekannt. Große Beklemmung erzeugten dabei die
gefällten Todesurteile, die zum größten Teil nur wegen kleiner
Kapitalverbrechen (Diebstahl von einigen Wurstkonserven, eines Fahrrades
o.ä.) gefällt wurden.
Eine weitere Station bildeten die Entnazifizierungsakten. Nach Ende des
Dritten Reiches mussten in der amerikanischen Besatzungszone, zu der
Malsch gehörte, alle Deutschen, die bei Kriegsende 18 Jahre alt waren,
einen politischen Meldebogen abgeben. Anhand dieses Bogens wurde ein einer
Gerichtsverhandlung ähnliches Verfahren eröffnet, dem das Ziel der
Entnazifizierung der Bevölkerung zugrunde lag. Malsch gehörte zur
Spruchkammer Ettlingen. Als diese im Jahre 1949 aufgelöst wurde, war für
neue Verfahren zunächst die Spruchkammer Karlsruhe und später die
Zentralspruchkammer Nordbaden zuständig.
Leider konnte bei diesem Besuch nur ein kleines Spektrum der
archivierten Unterlagen vorgestellt werden. Allerdings wurde bei allen das
Bewußtsein geweckt, daß für Malsch die neuere Geschichte noch nicht
aufgearbeitet wurde. Die Heimatfreunde Malsch Fachgebiet Heimat- und
Zeitgeschichte- haben sich die Aufarbeitung dieses Bereiches zum Ziel
gesetzt. Begonnen wurde mit der Befragung von Zeitzeugen, die die Zeit des
Nationalsozialismus, des Kriegsendes, des Neuaufbaus oder ähnlicher für
Malsch bedeutender Zeitabschnitte persönlich erlebt haben.
Wenn ein Interesse an der Mitarbeit in dieser Projektgruppe besteht
bzw. für weitere Fragen bei der Möglichkeit der Nutzung der Bestände
des Gnerallandesarchivs Kalsruhe zur Erforschung der Orts- oder
Familiengeschichte können Sie sich gerne an den Projektleiter Manfred
Hennhöfer, Herrenstr, 5, 76316 Malsch-Waldprechtsweier, Tel, 07246/7272
wenden. |